30. Januar 2009
Der BGH hat jüngst am 26. Januar 2009 in einem Urteil bestätigt, dass auf sog. Altfälle auch weiterhin das bisherige – vor dem Inkrafttreten des MoMiG geltende – Eigenkapitalersatzrecht Anwendung findet. Der Fall hatte eine Einmann-GmbH zum Gegenstand, die schon im Jahr 1999 in die Krise geraten und über deren Vermögen im Jahr 2000 das Insolvenzverfahren eröffnet worden war.
Konkret ging es bei dem Fall um die Auslegung der einzigen Überleitungsvorschrift in Art. 103d EGInsO, nach der auf Insolvenzverfahren, die vor dem Inkrafttreten des MoMiG eröffnet worden sind, „die bis dahin geltenden gesetzlichen Vorschriften weiter anzuwenden sind“ (Art. 103d S. 1 EGInsO). Der BGH führte aus, dass schon der Wortlaut keine anderweitige Auslegung zulässt, als dass das alte Eigenkapitalersatzrecht auf diese sog. „Altfälle“ weiterhin Anwendung finden muss, und zwar in seiner vollen Ausgestaltung, d.h. sowohl in Gestalt der Novellenregeln (§§ 32a, 32b GmbHG a.F.) als auch der Rechtsprechungsregeln (§§ 30, 31 GmbHG a.F. analog).
Quelle: Pressemitteilung des BGH vom 28. Januar 2009 (Nr. 20/09)
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20. November 2008
Die heute veröffentlichte Leitsatzentscheidung des BGH befasst sich mit Vertretungsrecht innerhalb des Gesellschafterverhältnisses einer A-GmbH, deren einzige Gesellschafterin eine B-KG ist, deren Kommanditistin wiederum eine C-GmbH ist, deren Geschäftsführer G1 einer der Mitgeschäftsführer der obersten A-GmbH ist (der Sachverhalt ist verzwickt und nur schwer nachzuvollziehen – daher wird die Lektüre der Entscheidung per se empfohlen). Gesellschafter der C-GmbH (also der Kommanditistin) ist aber gleichzeitig Komplementär der KG, nämlich D. Den Rest des Beitrags lesen »
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19. November 2008
Vor einigen Tagen habe ich bereits eine Liste mit Aufsätzen zum Inhalt des und Änderungen durch das MoMiG als Beitrag hier veröffentlicht (Link zum Beitrag: Aufsätze zum Inhalt des und Änderungen durch das MoMiG). Aufgrund der sehr hohen Nachfrage nach diesem Beitrag möchte ich heute die Liste weiter aktualisieren: Den Rest des Beitrags lesen »
1 Kommentar | Gesellschaftsrecht, GmbH | Verschlagwortet: Aufsatz, Aufsatzliste, Auswirkungen, Änderungen, Bekämpfung, genehmigtes Kapital, Gesellschafterliste, GmbH, GmbH-Recht, GmbHG, Missbrauch, Modernisierung, MoMig, Unternehmergeselschaft, verdeckte Sacheinlage | Permalink
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17. November 2008
Ein durchnittlicher Unternehmer und Geschäftsführer einer mittelständischen GmbH hat Sorgen und Pflichten genug. Jetzt kommt das MoMiG und beschert ihm einen neuen Weg zum natürlich schon längst versierten Anwalt oder die Lektüre von einer Flut von Aufsätzen und Handbücher…er hat ja sonst nichts besseres zu tun.
Ich will eben jenem ein paar frisch gebackene Brötchen auf den vollen Schreibtisch stellen und nach und nach neue Rechtsfragen des MoMiG an dieser Stelle aufarbeiten. Nachdem ich bereits darauf hingewiesen habe (nämlich genau hier), dass die verdeckten Sacheinlagen inzwischen im Zuge des MoMiG Einzug in das neue GmbHG gefunden haben und eine Reihe von examens- und praxisrelevanten Aufsätzen zum Thema MoMiG gelistet habe, möchte ich mich heute kurz mit einem neuen spannenden Beschäftigungsfeld der GmbH-Akteure befassen: das „genehmigte Kapital“.
Sollten Gesellschafter und Geschäftsführer nicht bereits geneigte Aktionäre oder Vorstände von Aktiengesellschaften zu sein, dann stehen sie jetzt vor einem Fragezeichen, das aus allen nähten platzt. „Genehmigtes Kaptial“… ein Kapital, das genehmigt ist…liest sich soweit ganz entspannt. Und jetzt? Den Rest des Beitrags lesen »
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14. November 2008
Frau Dr. Ulrike Unger von der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft in München beschäftigt sich im BECK-Blog als Expertin mit dem neuen GmbH-Recht insbesondere aus dem Blickwinkel der verdeckten Sacheinlage, die bekanntlich nach jahrelanger Entwicklung in der Rechtsprechung nunmehr Einzug in das neue GmbH-Gesetz im Zuge der Umsetzung des MoMiG gefunden hat.
Verdeckte Sacheinlagen sind demnach eigentlich Bareinlagen, die bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise aber als Sacheinlagen hätten eingebracht werden müssen (Forderungen, etc.). Sind die Kriterien dieser verdeckten Sacheinlage erfüllt, tritt keine Erfüllung bzgl. der Einlageverpflichtung des Gesellschafters ein. Während in der Vergangenheit entsprechende Abreden als auch das dingliche Erfüllungsgeschäft als unwirksam angesehen wurden, sind im Rahmen des neuen § 19 Abs. 4 GmbHG beide Geschäfts wirksam und anrechenbar, was eine signifikante, doch aber begrüssenswerte Abweichung von früheren Grundsätzen ist.
Der Beitrag ist abrufbar unter http://www.blog.beck.de/2008/11/10/verdeckte-sacheinlage-kein-problem-mehr/
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10. November 2008
Schon am 21. Juli 2008 hat der BGH ein Urteil verkündet, bei dem es zusammengefasst um folgenden Fall ging:
Die Brüder A und B hatten zusammen als Gesellschafter eine GmbH. B war dabei gleichzeitig der Geschäftsführer mit einer monatlichen Vergütung von etwa EUR 8000,00. Gleichzeitig war B von der Stimmrechtsausübung ausgeschlossen. Darauf hin hat B seinen Geschäftsanteil geteilt und auf seine Söhne C und D übertragen, die sodann als Neu-Gesellschafter auch zu Mitgeschäftsführern bestellt wurden.
B hat sich schon seit geraumer Zeit selbst die Vergütung stufenweise von EUR 8000,00 auf schließlich EUR 11000,00 erhöht, ohne dass es hierfür einen Gesellschafterbeschluss gegeben hätte. Daraufhin beschlossen die Gesellschafter in Mehrheit (gegen die Stimme von A) rückwirkend die Erhöhung der Bezüge für B. Den Rest des Beitrags lesen »
13 Kommentare | GmbH | Verschlagwortet: Anfechtbarkeit, Anteilsübertragung, Geschäftsführer, Gesellschafterbeschluss, Gesellschafterversammlung, GmbH, Stimmrechtsverbot, Treuepflicht, Vergütung, vorweggenommene Erbfolge | Permalink
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10. November 2008
Wir möchten Euch aufgrund der Aktualität des MoMiG (in Kraft getreten am 1. November 2008) eine Liste mit Aufsätzen präsentieren, in denen die Änderungen, die sich durch das MoMiG in das bestehende GmbH-Recht eingeschlichen haben, aufgezeigt und behandelt werden.
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2 Kommentare | GmbH | Verschlagwortet: Aufsatzliste, Aufsätze, Änderungen, GmbH, GmbHG, Inhalt, MoMig, Quellen | Permalink
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9. November 2008
Das MoMiG ist bekannterweise am 1. November 2008 in Kraft getreten.
Es ist im Volltext
hier abrufbar.
Das modifizierte und amtliche GmbHG ist
hier abrufbar.
Diskutiert über das MoMiG bei JUSTICIO!
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16. Januar 2008
OLG Stuttgart 18.10.2007, 8 W 412/07
Da die Vertretungsbefugnis des Geschäftsführers einer GmbH ins Handelsregister eingetragen werden muss, stellt auch die Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot gemäß § 181 BGB eine eintragungspflichtige Tatsache dar. Der Umfang der Vertretungsbefugnis muss sich dabei ohne Zuhilfenahme der Anmeldungsunterlagen und ohne Kenntnis sonstiger tatsächlicher Umstände aus dem Handelsregister selbst ergeben. Den Rest des Beitrags lesen »
105 Kommentare | GmbH | Verschlagwortet: § 181 BGB, Befreiung, Eintragungspflicht, Geschäftsführer, GmbH, Handelsregister, Selbstkontrahierung, Verbot | Permalink
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